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FAQ, Häufig gestellte Fragen
FAQ
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Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (am 1. Juni 2025) ändert sich bei der Hundeausbildung Folgendes:
- Ersthundehaltende und Personen, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts können den Theoriekurs anbieten.
- Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (mindestens sechs Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Dies wird anhand einer Checkliste überprüft. Sind nach sechs Lektionen die Ziele noch nicht erreicht, sind weitere Lektionen erforderlich.
Das Veterinäramt hat die Lernziele und Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung und die Lernziele für die praktische Hundeausbildung im November 2024 festgelegt. Anhand dieser Vorgaben können die Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Ausbildungskurs gemäss revidierter Hundegesetzgebung konzipieren und ab Inkraftsetzung anbieten.
Jeder Hund dessen beiden Elternteile nicht nachweislich als kleinwüchsig eingestuft werden.
Alle Hunde mit der Bezeichnung "kleinwüchsig" bzw. Mischlingen, deren Elternteile beide nachweislich "kleinwüchsig" sind brauchen keine obligatorischen Kurse zu absolvieren.
Alle Hunde unterliegen dem Kursobligatorium.
Die Haltung aller Hunde mit der Bezeichnung Typ II sind im Kanton ZH verboten.
Hier das PDF des Veterinäramtes Zürich mit der Auflistung verschiedenen Rassetypen
Alle Hunde deren beiden Elternteile nachweislich als kleinwüchsig eingestuft werden.
Alle Hunde mit der Bezeichnung "kleinwüchsig" bzw. Mischlingen, deren Elternteile beide nachweislich "kleinwüchsig" sind brauchen keine obligatorischen Kurse zu absolvieren.
Alle Hunde unterliegen dem Kursobligatorium.
Die Haltung aller Hunde mit der Bezeichnung Typ II sind im Kanton Zürich verboten.
Hier der Link zur Liste der kleinwüchsigen Hunde (https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html#-522680661)gemäss Kanton Zürich
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